Sanieren kostet nicht die Welt, nicht sanieren schon

Große Aufgaben verlangen große Hebel: 40 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland entfallen auf den Gebäudebereich. In privaten Haushalten werden mehr als zwei Drittel der Energie für das Heizen der Räume verbraucht.

Die Zeit drängt: Bis 2030 müssen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor gemäß Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung von 119 Millionen Tonnen auf 72 Millionen Tonnen sinken, nach dem neuesten Bundesverfassungsgerichtsurteil und gemäß der Vereinbarungen von Paris noch deutlich weiter.

Finanzieller Rückenwind: Der Klimapakt der Bundesregierung bietet seit Januar 2020 für die energetische Sanierung von Haus und Heizung attraktive Fördersätze in Form von hohen Zuschüssen, Krediten oder steuerlichen Vorteilen. Für Klimaschutz und Kostensenkung, aber auch für mehr Wohnkomfort und Werterhalt.

Wer eine Ölheizung in Rente schickt, erhält bis zu 45 Prozent der Brutto-Investitionskosten als Zuschuss. Für die Erneuerung eines anderen Heizungssystems liegt die maximale Förderung immerhin bei 35 Prozent. Alle Arbeiten, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind, also von der Sanierung des Heizraumes bis zur Entsorgung des alten Öltanks, werden auch gefördert.

Gar nicht erst fossil starten: Sogar Anlagen im Neubau werden mit einem Höchstsatz von 35 Prozent vom Bund bezuschusst. Bauleute profitieren von zukunftsfähigen Baustandards und Heizkonzepten sowie den Einsatz regenerativer Energie, denn mittel- bis langfristig zahlen sich die etwas höheren Investitionen aus.

Besonderheit Sauerlach: Große Bereiche des Ortes haben schon ein Fernwärmenetz unserer ZES (Zukunfts-Energie Sauerlach). Eine Prüfung und eine Kostenkalkulation für einen Anschluss an diese ökologisch höchst sinnvolle Wärmequelle ist unbedingt zu empfehlen: http://www.sauerlach.de/rathaus-und-buergerservice/ver-und-entsorgung/fernwaerme-zes/

Deutlich aufgestockt wurden auch alle wichtigen KfW-Programme für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Nun sind Tilgungszuschüsse bis zu 48.000 Euro pro Wohneinheit möglich, selbst Einzelmaßnahmen werden mit 20 Prozent und bis zu 10.000 Euro gefördert.

Förderkompass Energie als Wegweiser: Für wen gibt es was unter welchen Bedingungen? Welche Anforderungen gelten für die verschiedenen Baustandards? Für Kommunen, für Unternehmer und Freiberufliche und für private Energieverbraucher: Eine Übersicht über alle Programme mit Links zu den entsprechenden Förderprogrammen der BAFA, KfW und anderen bietet der Förderkompass der Bayerischen Energieagenturen: http://www.energieagentur-ebe-m.de/data/dokumente/pdf-extern/Foerderkompass_2020.pdf

Deutschland macht‘s effizient: Auch der Förderwegweiser Energieeffizienz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unterstützt dabei, mit wenigen Klicks ein passendes Förder- und Beratungsangebot im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien zu finden: http://www.machts-effizient.de/foerderwegweiser

Bei allen Fragen zum Thema Energie steht das unabhängige Expertenteam der Energieagentur Ebersberg-München mit vielen, zum Großteil kostenlosen Beratungsangeboten gerne ratgebend zur Seite:

Telefon 08092 / 33 090 30 oder info@ea-ebe-m.de,

http://www.energieagenturebem.de/Privatpersonen/Energieberatung

und der Energiestützpunkt Sauerlach: 08104-6646-23

Quelle: Energieagentur Ebersberg München

Die Vernunft hat gesiegt!

Noch kurz vor dem Ende des letzten Jahres hat der Bundestag die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) beschlossen. Das Gesetz geht auf das Jahr 2000 zurück und war die Grundlage für die erfolgreiche Entwicklung der „Energiewende“. Es gestattet die Einspeisung von „grünem“ Strom aus Photovoltaik, Wind- und Biogas-Anlagen in das öffentliche Stromnetz. Dabei werden Einspeisevergütungen bezahlt, welche über 20 Jahre garantiert werden. Seit diesem Jahr fallen nun die ersten Anlagen, die im Jahr 2000 installiert wurden aus der Förderung. Es war bis zuletzt unklar, ob, oder zu welchen Bedingungen diese Anlagen weiter betrieben werden können.

Das EEG 2021 garantiert nun einen Weiterbetrieb aller Anlagen über den Zeitraum von 20 Jahren hinaus.

Der Anspruch auf eine vorrangige Einspeisung bleibt weiter bestehen, Allerdings werden keine Einspeisevergütungen mehr gezahlt. Die  Anlagenbetreiber müssen ihren Strom selbst vermarkten, um so Markterlöse für den Weiterbetrieb zu  erzielen.

Den Betreibern von PV-Dach-Anlagen, für die ein Weiterbetrieb in der Direkt-

vermark¬tung derzeit unwirtschaftlich sein könnte, wird übergangsweise – bis zu ihrer vollständigen Marktintegration – durch dieses Gesetz eine Alternative zur Direkt-vermarktung geboten. Diese können dem Netzbetreiber ihren Strom bis Ende 2027 weiter zur Verfügung stellen. Sie erhalten dafür  den Marktwert, abzüglich der Vermarktungskosten. Damit können die Betriebskosten finanziert und der Abbau oder ein „wildes Einspeisen“ vermieden werden. Die Anlageneigner warten jetzt auf ein entsprechendes Angebot der Netzbetreiber.

Der höchste Gewinn aus den Anlagen lässt sich jedoch durch Eigenverbrauch erzielen,

nämlich mindestens 20 Cent/kWh. Der Eigenverbrauchanteil kann durch Batteriespeicher  deutlich erhöht werden.

Für Anlagen bis zu einer Leistung von 30 KW entfällt nun auch die Abgabe für die EEG-Umlage. Die Preise, welche sich über eine Direktvermarktung erzielen lassen werden sich im Laufe des Jahres deutlicher zeigen. Erste Anbieter für die Vermarktung von Strom aus Kleinanlagen gibt es bereits. Der Ausbau der erneuerbaren Energien soll künftig, nach dem Willen der Bundesregierung, so weit wie möglich „marktgetrieben“ voranschreiten. Dazu legt sie bis spätestens 2027 einen Vorschlag für einen Umstieg von der finanziellen Förderung auf einen „marktgetriebenen“ Ausbau vor.

Mit freundlicher Genehmigung des Bürgerforums Otterfing, AK Umwelt & Energie

Wie begegnen wir dem Fortschritt? – Lieber mit einem persönlichen Nachhaltigkeitscheck statt angstgetriebener Kritik

Kulturhistorische Betrachtungen des Begriffs Fortschritt kommen zu den folgenden wesentlichen Aussagen: Erstens, wie wir alle wissen, ist die Kritik am Fortschritt so alt wie der Fortschritt. Im 17. Jahrhundert forderte eine Petition in England, den Konsum von Kaffee nur Menschen über 60 zu erlauben, denn Kaffee verursache Sterilität. Der Widerstand gegen die aufkommende Nutzung von Traktoren in der Landwirtschaft anstelle von Zugtieren führte zu heute kaum nachvollziehbaren Argumentationen, beispielsweise dass einmal beschaffte Traktoren den Bauern nur Wertverluste bescheren würden, während Tiere sich fortpflanzen könnten. Und die Schauergeschichten, welche schrecklichen Krankheiten und Bewusstseinsstörungen die Menschen beim Anblick einer in voller Fahrt dahinrasenden Dampflok erleiden würden – im Jahr 1835 mit 60 Kilometern pro Stunde –, kennen wir ja.

Viel wichtiger, zweitens: Der konkrete gesellschaftliche Fortschritt ist – im Gegensatz zu Fortschrittsideen, die eine utopische  Zukunft zeigen – ein Konzept, das erst im 19. Jahrhundert aufkam. Erst die zunehmende Technisierung vieler Lebensbereiche führte dazu, dass die sozialen Protestbewegungen mit dem Recht auf eine bessere Zukunft argumentierten – und nicht mehr die Rückkehr zu einer besseren Vergangenheit forderten.

Und drittens, in der Menschheitsgeschichte gab es immer es eine starke Parallelität von technischem Fortschritt, wirtschaftlicher Entwicklung und sozialem Fortschritt sowie steigendem Lebensstandard. Durch den technischem Fortschritt gewannen wir neue Freiheiten, neue Handlungsmöglichkeiten – gute wie schlechte. Dass die Ambivalenz des Fortschritts oft ausgeblendet bleibt, erklärt sich vielleicht damit, dass der Fortschritt Begehrlichkeiten weckt. Was als persönlich bessere Situation wahrgenommen wird, ist eng mit dem Fortschritt verbunden. Wo mit dem technischen Fortschritt das Nutzen und Konsumieren dieser Technik eng einhergeht, vermag Kritik nicht zu erreichen, was das persönliche Verhalten bewirken kann. Technische Entwicklungen, die als persönlicher Fortschritt wahrgenommen werden und die persönlichen Nutzen bringen, sind mit eng mit dem persönlichen Konsum verzahnt. Es liegt also an uns selbst, wie wir diese neue Entwicklungen nutzen. Was angenommen wird, bleibt und wird immer weiter entwickelt.

Was bewirkt also Kritik am technischen Fortschritt? Betrachtet man die Historie, so ist die klare Antwort: relativ wenig. Besser als nur Kritik zu üben und Schreckensszenarien heraufzubeschwören, ist es also, am persönlichen Verhalten anzusetzen. Nachhaltige Entwicklung im Sinne des Leitgedankens der Agenda21 bedeutet, dass Entscheidungen ökonomisch vertretbar, ökologisch verantwortbar und sozial verträglich sein sollen. Dies ist eine komplexe Vorgabe mit drei verschiedenen Bedingungen, dennoch ist es nicht allzu schwer, diese drei Gedanken auch im persönlichen Handeln zu berücksichtigen. Fortschritt und Innovationen wird es immer geben – mit einem persönlichen Nachhaltigkeitscheck kann jeder von uns beeinflussen, welche Entwicklungen sich durchsetzen.   

Markus Hoffmann

Unser Weg zur Fairtrade-Gemeinde

Wer von uns möchte nicht fair behandelt oder für seine Arbeit fair bezahlt werden? Und doch werden viele der Produkte, die wir täglich kaufen, weltweit von Menschen unter unwürdigen Bedingungen oder in Kinderarbeit für einen Hungerlohn hergestellt. Wir konsumieren bisweilen gedankenlos und freuen uns über jedes Schnäppchen, ohne dabei über unseren Geldbeutel hinaus zu denken. Sonst würden wir uns vielleicht doch fragen: Wie kann es möglich sein, dass ein T-Shirt für 3,99 € oder eine Jeans für 9,99 € produziert werden kann?

Mit der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung zielt die internationale Staatengemeinschaft auf gemeinsame Lösungen für die globalen Herausforderungen. Das 12. UN-Nachhaltigkeitsziel (Nachhaltiger Konsum und Produktion) dieser Agenda fordert den Wandel zu einer Wirtschafts- und Lebensweise, die die natürlichen Ressourcen der Erde respektiert. Dies kann nur gelingen, wenn wir unsere Konsumgewohnheiten und Produktionstechniken umstellen.

Daher wollen wir von der Agenda 21 dem Gemeinderat vorschlagen, dass sich Sauerlach um den Titel Fairtrade-Gemeinde bewirbt. Denn die Förderung fair gehandelter Produkte ist eine sinnvolle Maßnahme, durch gerechte, soziale und umweltschonende Herstellungs- und Handelsstrukturen Verantwortung für die Ärmsten der Welt zu übernehmen. Fairtrade-Kommunen unterstützen Landwirte und Kleinbetriebe in Afrika, Asien und Lateinamerika und sind das Ergebnis einer erfolgreichen Vernetzung von Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft.

Durch die Bewerbung zeigen wir, dass wir uns als Kommune der weltweiten Auswirkungen unseres Handelns bewusst sind und gehen als gutes Vorbild voran. Durch die damit verbundenen Aktionen und die zugehörige mediale Berichterstattung rückt das Thema Fairer Handel vor Ort regelmäßig in unser Blickfeld. Dadurch wird das eigene Konsumverhalten hinterfragt und evtl. angepasst. Für die beteiligten Geschäfte, Gastronomiebetriebe und die ganze Gemeinde ist die Bewerbung imagefördernd und werbewirksam.

Um dieses Projekt voranzutreiben, suchen wir noch Gewerbetreibende und Gastronomen, sowie weitere Bürgerinnen und Bürger, die sich mit uns für die Förderung des Fairen Handels in Sauerlach engagieren möchten. Sie wollen dieses Vorhaben unterstützen? Kontaktieren Sie uns bitte unter fairtrade@agenda21-sauerlach.de.

Claudia Pfefferseder

Volksbegehren „Rettet die Bienen“ – Was folgt? Erkenntnisse aus dem Vortrag am 26. Juni 2019

Auf Einladung der Agenda21 hat Dipl. agr.-Ing. Eric Imm einen Vortrag über Auswirkungen und Ergebnisse des Volksbegehrens vom Frühjahr dieses Jahres gehalten. Eric Imm ist Geschäftsführer der Wildlandstiftung Bayern und konnte als Teilnehmer am Runden Tisch der bayrischen Staatsregierung (unter der Leitung von Alois Glück) aus erster Hand berichten.

Im gut besetzten Saal des Hotels Neuwirt hörten die Teilnehmer nicht nur interessiert zu, sondern führten lebhafte Diskussionen mit dem Vortragenden und untereinander.

Das Volksbegehren hatte zum Ziel, die Artenvielfalt und die Naturschönheiten in Bayern zu erhalten und zu vermehren sowie Lebensräume für bedrohte und geschützte Tierarten und Pflanzen zu bewahren. Die Zustimmung betrug bayernweit 18,3%; in Sauerlach waren es 26,8% der Wahlberechtigten. Der in der Folge eingerichtete Runde Tisch sollte eine Umsetzung in ein Gesetz begleiten und neben den Interessen der Naturschützer auch die der Land- und Forstwirtschaft sowie der Jagd berücksichtigen.

Die Staatsregierung hat während des Moderationsprozesses angekündigt, dass die Inhalte des Volksbegehrens 1:1 in eine Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes einfließen. Darüber hinaus wird es einen Zusatz geben: ein „gesamtwirtschaftliches Artenschutz-Versöhnungsgesetz“.

Hier einige Kernaussagen aus dem Vortrag:

– 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche Bayerns (Äcker) kommen im Volksbegehren nicht vor

– ebenso sind die kommunalen und kirchlichen Grünflächen nicht erfasst

– die Gemeinwohlleistungen der Landwirtschaft müssen anerkannt werden

– Staatsziel sollte 30 % Ökolandbau sein

– Artenschutz ist eine Frage des Selbstverständnisses und der politischen Prioritätensetzung

– „Natur verstehen lernen“ soll zur Bildungsaufgabe werden

– es sollen Wildlebensraumberater in jedem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Bayern eingestellt werden, sowie das Personal in den Landratsämtern aufgestockt werden

 

Aus diesem Verständnis heraus – so Eric Imm – habe der Runde Tisch eine Aufbruchstimmung erzeugt. Die Akzeptanz bei allen beteiligten Kreisen sei gestiegen; Misstrauen und Vorurteile wurden abgebaut. Zu den erzielten Kompromissen zählt:

– das Walzverbot nach dem 15. März wird in dem Begleitgesetz abgemildert

– das Verbot, 10 % des Grünlandes vor dem 15. Juni zu mähen, gilt nicht für jeden einzelnen Betrieb, sondern bezieht sich auf ganz Bayern.

In der Diskussion beklagten die anwesenden Landwirte, dass der „schwarze Peter“ ihnen zugeschoben wurde und die Stimmung der Berufskollegen am Boden sei. Übereinstimmung bestand jedoch darin, dass jeder mit seinem Konsumverhalten dazu beitragen kann, die Situation zu verbessern:

– beim Einkaufen (regionale Produkte bevorzugen; auch höhere Preise für landwirtschaftliche Produkte akzeptieren)

– in der Mobilität (Fahrrad statt Auto; Flugreisen)

– im eigenen Garten (Auswahl der Gewächse; Wiese statt Rasen)

 

Der informative Abschlussbericht vom Runden Tisch findet sich unter folgendem Link:

https://www.hss.de/news/detail/zur-bedeutung-der-artenvielfalt-fuer-gesellschaft-und-politik-news4487/

Zum Thema „kommunales Grün“ sei nochmals auf den Agenda21-Beitrag im Gemeindeblatt März 2019 hingewiesen. Zur Biodiversitäts-Strategie auf kommunaler Ebene läuft das Projekt „Marktplatz der biologischen Vielfalt“. Es wird begleitet vom Bayerischen Gemeindetag und dem Umweltministerium: https://kommunale-biodiversitaet.de/

 

Christian Schmidt

Sprecher AK Umwelt und Natur

Kommunales Grün

Von Christian Schmidt

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Immer mehr Gemeinden erkennen, dass es für die Artenvielfalt wichtig ist, auf öffentlichen Flächen die Natur zurückzuholen. Sie wollen damit eine Vorbildfunktion gegenüber Ihren Mitbürgern wahrnehmen. So nahm ich als Sprecher des AK Umwelt & Natur der Agenda21 Sauerlach am 04.07.2018 in Eggenfelden im Landkreis Rottal-Inn am Regionaltag „Naturnahes öffentliches Grün“ teil, der vom Verein Naturgarten Deutschland veranstaltet wurde.

Hauptreferent war der Naturgartenplaner Dr. Reinhard Witt, der auch schon bei der Bepflanzung beim Bau des Kindergartens die Gemeinde Sauerlach beraten hat. Themen des Regionaltages waren insbesondere der ökologische Wert solcher neu angepflanzten nachhaltigen Flächen, die naturnahe Bauweise sowie der ökonomische Vorteil für den Gemeindehaushalt.

Die Stadt Eggenfelden hat 700 Quadratmeter Blumenwiesen angepflanzt, bei einem Herstellungsaufwand von 9.000 Euro – das sind 12,80 Euro/qm. Die jährliche Kosteneinsparung beträgt 3.000 Euro. In der Gemeinde Haar im Landkreis München wurden seit 1997 bis heute 52.000 Quadratmeter in Blumenwiesen umgewandelt. Die Kosten betrugen 40.000 Euro, dies entspricht 0,77 Euro/qm; Blumenrabatten mit einer Fläche von 306 Quadratmetern kosteten 57.000 Euro – dies entspricht 186 Euro/qm. Daten vom Gartenamt in Karlsruhe belegen, dass die Kosteneinsparung pro Jahr bei der Verwendung von naturnahem Wildblumensaum (nur 1x mähen und abräumen) gegenüber Schurrasen (10x mulchen) 68 Prozent beträgt. Die Gemeinde Grünwald hat im Dezember 2018 entschieden, 7.000 Quadratmeter in insektenfreundliche Blumenwiesen umzuwandeln und wendet dazu knapp 90.000 Euro auf.

Es muss ja nicht gleich diese Größenordnung sein, aber in Sauerlach hätten wir weitere Flächen, die sich anbieten würden, wie Verkehrskreisel, Verkehrsinseln und Straßenränder. Bislang gibt es in Sauerlach zwei Flächen, die vom Bund Naturschutz in Absprache mit der Gemeinde extensiv gepflegt werden, nämlich eine Kreiselfläche und der Grünstreifen neben der Straße nach Otterloh. Es gibt eine große Auswahl von Pflanzen, die die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Die Erfahrung in den genannten Gemeinden hat ergeben, dass die Bürger diese Umwandlung in naturnahe Blumenwiesen positiv sehen und dem Beispiel im privaten Bereich teilweise folgen.

Der heiße, trockene Sommer 2018 hat gezeigt, dass der gemeindliche Bauhof häufig damit beschäftigt war, mit Blumenrabatten bepflanzte Flächen zu gießen, was bei einer naturnahen Blumenwiese nicht nötig wäre. Ein wichtiger Teil der Umsetzung der Maßnahmen ist die Schulung der kommunalen Bediensteten sowie die fachliche Begleitung der Planung. Hier wäre beispielsweise Dr. Reinhard Witt ein kompetenter Berater.

Ein Blick über den Tellerrand ins Nachbarbundesland Baden-Württemberg: Dort heißt das Projekt „Natur nah dran“. Von 2016 bis 2020 gestalten über 50 Kommunen im Rahmen dieses Projekts ihre Straßenränder, Mittelinseln oder Brachflächen in naturnahe Blühflächen um. Für Ihre Anstrengungen erhielten 20 Kommunen im letzten Jahr eine Urkunde. Gefördert wird das Projekt durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes. Einen interessanten Link hierzu finden Sie unter www.natur-nahdran.de.

 

Agenda21 – was ist das eigentlich?

Der Ursprung

Das Wort Agenda kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „was zu tun ist“. Die Agenda21 ist ein Aktionsprogramm, welches 1992 auf der UNO-Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio beschlossen wurde. Es setzt Leitlinien für das 21. Jahrhundert für nachhaltige Entwicklungen, vor allem im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich. Die UNO-Resolution beinhaltet den Auftrag an die Mitgliedsstaaten, auf kommunaler Ebene Initiativen zur Unterstützung der Agenda21 ins Leben zu rufen. Viele globale Probleme sind am besten auf der örtlichen Ebene zu lösen, unter dem Motto „Global denken – lokal handeln“.

 

Wir in Sauerlach

Vor 20 Jahren stellte der Bund Naturschutz beim Gemeinderat einen Antrag auf Gründung einer lokalen Agenda21. Diesem wurde offiziell zugestimmt. Die Agenda21 versteht sich als Bürgerforum, in dem sich breite Bevölkerungsgruppen ehrenamtlich engagieren und die ihre Arbeitsergebnisse als Anregung der Gemeinde vorlegen. Dies geschieht in derzeit 5 Arbeitskreisen: Soziales, Umwelt & Energie, Siedlung & Verkehr, Kommunikation & Kultur, Wirtschaft; sowie in der Projektgruppe Schienenlärm. Eine Neugruppierung ist in der Diskussion. Im Agendarat, der regelmäßig tagt, sind die AK-Sprecher und einige weitere Beisitzer, sowie 2 Gemeinderäte vertreten.

Durch unsere Tätigkeit wollen wir Anstöße geben:

  • die Lebensqualität in Sauerlach zu erhalten, oder zu verbessern
  • die natürlichen und finanziellen Ressourcen nachhaltig zu nutzen
  • für verantwortliches Handeln bei unseren Mitbürgern
  • für verstärkte Bürgerbeteiligung und mehr Transparenz bei kommunalen Entscheidungen

Dabei sind wir offen für eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Entscheidungs-trägern in unserer Gemeinde und mit der Gemeindeverwaltung.

Über einzelne Themen aus unserer Tätigkeit wurde und wird im Gemeindeblatt in regelmäßigen Abständen berichtet. Unsere Website befindet sich im Neuaufbau und bietet demnächst mehr Informationen unter http://www.agenda21-sauerlach.de

Die Agenda21 ist parteipolitisch und konfessionell neutral.

 

Machen Sie mit

Wir freuen uns sehr, wenn sich weitere Mitbürgerinnen und Mitbürger entschließen, mit ehrenamtlichem Engagement in den Arbeitskreisen zur Entwicklung unserer Gemeinde beizutragen.

Bitte wenden Sie sich hierzu gerne an

Markus Hoffmann Tel. 888010; e-Mail: mail@markus-hoffmann.de

oder Helmut Kahl Tel. 2630; e-Mail: Helmut.kahl@gmx.de

Agenda21 Sauerlach: Neuer Vorstand und Arbeitsprogramm für 2017

Ende März fand die Vollversammlung 2017 der Agenda21 Sauerlach statt. Mit der Neuwahl des Vorstandes und der Beisitzer hat die Mitte 2016 begonnene Neuaufstellung nun ihren Abschluss gefunden. Neuer Sprecher der Agenda21 Sauerlach ist Helmut Kahl. Zum Stellvertretenden Sprecher wurde Werner Brenner gewählt, zur Schatzmeisterin Christine Kensy (gleichzeitig Sprecherin AK Soziales), zum Schriftführer Markus Hoffmann (gleichzeitig Sprecher AK Kommunikation und Kultur). Als Beisitzer gehören dem Agendarat Christian Schmidt, Christian Bardenwerper und Dr. Bruno Geisert an. Weitere Mitglieder sind Thomas Lang als Sprecher des AK Wirtschaft, Johann Friedrich als Sprecher des AK Umwelt und Energie sowie Hans Grund als Sprecher der Projektgruppe Schienenlärm.

Bei der Vollversammlung wurde auch der Arbeitsplan für 2017 vorgestellt: Wichtige Themen, die von den Arbeitskreisen der Agenda21 bearbeitet werden, sind unter anderem

– weitere Ansätze zur Schaffung von günstigem Wohnraum in Sauerlach für Sauerlacher (AK Soziales),

– Mitwirkung am Energiemonitoring für Sauerlach als Basis für weitere Initiativen (AK Umwelt und Energie),

– Wirtschaftlichkeit von LED-Beleuchtung im öffentlichen Gemeindebereich (AK Wirtschaft).

Die Agenda21 Sauerlach ist als Bürgerforum offen für die Beteiligung an den im Arbeitsplan genannten Projekten und für die Mitarbeit in allen Arbeitskreisen. Kontaktaufnahme über Helmut Kahl, Telefon 2630.